GERÄTEPRÜFUNG

Wir sind ihr Partner, wenn es um die Geräteprüfung nach VDE 701/702 (DGVU Vorschrift 3) geht!

Was ist die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702?

Es sind Sicherheitsbestimmungen erlassen worden, die einen effikitiven Personen- und Sachschutz gewährleisten sollen.  Unfälle und Beschädigungen sollen durch die vom Verband der Elektrotechnik und Informationstechnik(VDE) erarbeiteten Bestimmungen verhindert werden. Diese Bestimmungen Regeln die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen von Ortsveränderlichen, ortsgebundenen  elektrischen Geräten und von elektrischen Anlagen. Neben Aus- und Durchführungsregeln sind notwendige messtechnische Überprüfungen mit dem anzufertigen Prüfprotokollen festgeschreiben. Praktiker erhalten nach der DIN VDE 0701-0702 ein Dokument, in dem alle Vogaben zur Prüfung elektrischer Geräte geschrieben sind. Die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 legt die Prflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte fest, weiter definiert die Pflichtprüfung nach DIN-VDE-Norm (Elektroprüfung nach DGUV-Vorschrift 3), welche Vorraussetzung eine befähigte Prüfperson gemäß der Betriessicherheitsverordunung erfüllen muss.   


Was ist nach der Geräteprüfung nach DIN VDE0701-0702 zu Prüfen?

Die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 schreibt vor, dass alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf den ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden müssen. Dazu zählen alle elektrischen Betriebsmittel welche ohne Probleme während des Betriebes von einem Ort zum anderen Ort gebracht werden können.

Hierzu zählen nach DIN VDE 0701-0702 zum Beispiel:

  • Monitore
  • Tischlampen
  • Computer
  • Verlängerungsleitungen
  • Kabeltrommeln
  • Handbohrmaschinen
  • Kopierer

Und vieles mehr. 


Wer ist für die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 verantwortlich?

Unternehmen/Unternehmer müssen sich über die Pflicht zur Geräteprüfung nach DIN VDE 0701/0702 bewusst sein. Die Veratwortung das die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 durchgeführt wird, obliegt alleine dem Betreiber bzw. dem Unternehmer. Dieser muss sicherstellen, dass alle elektrischen Geräte in einem einwandfreien Zustand sind und keine Gefahr für Personen und Sachwerte besteht. Unternehmer haben die Wahl, die Geräteprüfung von einem qualifizierten Mitarbeiter durchzuführen zu lassen oder von einem externen Dienstleister.

 

Welche Prüffristen schreibt die Elektroprüfung nach DGVU Vorschrift 3 vor?

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt keine feste Prüffrist vor, allerdings werden verschiedene Richtwerte nahegelegt.  Bei der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 mit vollautomatischen oder manuellen Prüfablauf, als Erstprüfungen oder Wiederholungsprüfungen für mobile Kleingeräte, Steckdosenverteiler und Verlängerungen liegt der Richtwert bei 6 Monaten, bei Verwendung auf Baustellen sogar bei nur 3 Monaten. Der Betreiber kann die Prüffrist selbst festlegen. Wenn eine Elektroprüfung nach DGVU Vorschrift 3 eine Fehlerquote unter 2% aufweist, kann die Prüffrist verlängert werden, dabei muss der Betreiber immer sicherstellen, dass sich alle elektrischen Geräte sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.

 

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